Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026 | meet2heat GmbH
Inhaltsverzeichnis
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Leistungsumfang
- § 3 Wartungspakete, Preise und Laufzeiten
- § 4 Zahlungsbedingungen
- § 5 Vertragsschluss
- § 6 Vertragsverlängerung und Kündigung
- § 7 Terminvereinbarung und Durchführung
- § 8 Technische Voraussetzungen
- § 9 Gewährleistung
- § 10 Haftung
- § 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
- § 12 Datenschutz
- § 13 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der meet2heat GmbH (nachfolgend "meet2heat") und dem Kunden geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, meet2heat hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang
meet2heat erbringt herstellerunabhängige Dienstleistungen im Bereich der Wartung, Optimierung und Instandhaltung von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Wartungspaket (siehe § 3).
Die angebotenen Leistungen umfassen insbesondere:
- Jährliche Wartung der Wärmepumpe (1x pro Vertragsjahr)
- Leistungsprüfung und Funktionstest der Anlage
- Filterreinigung und Druckkontrolle
- Jährliche Heizkurven-Optimierung und Anpassung der Vorlauftemperatur
- JAZ-Tracking (Jahresarbeitszahl) und Effizienzbericht
- Individuelle Verbrauchsanpassung basierend auf persönlichen Wünschen (Raumwärme, Aufstehzeiten, Warmwasserverbrauch, Warmwassertemperatur)
- Erhebung bisheriger Verbrauchswerte und Sanierungsstand des Gebäudes
- Anonymisierter Referenzdatenvergleich
- Bei Mehrjahresverträgen: Beantragung der Netzentgeltersparnis (§ 14a EnWG, § 22 EnFG) – unentgeltlich
Der Kunde wird vor Ort über den Zustand der Anlage informiert. Ein detailliertes Wartungsprotokoll wird nach Zahlungseingang übermittelt.
§ 3 Wartungspakete, Preise und Laufzeiten
meet2heat bietet drei Wartungspakete an. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Anfahrt ist in allen Paketen inklusive – unabhängig von der Entfernung innerhalb des jeweiligen Vertriebsgebietes.
| Merkmal | Einmalwartung | 3-Jahres-Plan | 5-Jahres-Plan |
|---|---|---|---|
| Preis | 299 EUR | 269 EUR/Jahr | 249 EUR/Jahr |
| Vertragslaufzeit | Keine Bindung | 3 Jahre | 5 Jahre |
| Vertragsverlängerung | – | Automatisch um 3 Jahre, sofern nicht 3 Monate vorher schriftlich gekündigt | Automatisch um 5 Jahre, sofern nicht 3 Monate vorher schriftlich gekündigt |
| Jährliche Wartung | 1x inklusive | 1x jährlich inklusive | 1x jährlich inklusive |
| Heizkurven-Optimierung | Nein | Jährlich | Jährlich |
| JAZ-Tracking & Effizienzbericht | Kurzbericht | Jährlich* | Jährlich mit Trendanalyse* |
| Ferndiagnose & Monitoring-Alarme | Nein | Nein | Ja* |
| Priorisierung bei Störungen | Nein | Ja* | Ja* |
| Netzentgeltersparnis-Service | Nein | Ja (ab Vertragsbeginn) | Ja (ab Vertragsbeginn) |
| Gesamtkosten (Laufzeit) | 299 EUR | 807 EUR (3 x 269) | 1.245 EUR (5 x 249) |
Ersparnispotenzial
Durch die jährliche Optimierung ergeben sich nach Fraunhofer-ISE-Feldstudien typischerweise folgende Effizienzgewinne (Basis: 0,33 €/kWh Strompreis, Neubau 140 m²/50 kWh/m², Bestand saniert 120 m²/70 kWh/m²):
- Jahr 2: ca. 50 EUR/Jahr (Neubau 140 m²) / ca. 60 EUR/Jahr (Bestand saniert 120 m²)
- Jahr 3: ca. 76 EUR/Jahr (Neubau) / ca. 92 EUR/Jahr (Bestand) – zzgl. Netzentgeltersparnis (35–155 EUR/Jahr)
- Jahr 4: ca. 95 EUR/Jahr (Neubau) / ca. 113 EUR/Jahr (Bestand)
- Jahr 5: ca. 106 EUR/Jahr (Neubau) / ca. 127 EUR/Jahr (Bestand)
Darüber hinaus werden auf Basis der individuellen Bedürfnisse des Kunden die Einstellungen (Vorlauftemperatur, Heizkurve, Solltemperaturen, Schaltzeiten) so optimiert, dass der Verbrauch sinkt – unabhängig von der JAZ. Diese Einsparungen zeigen sich aufgrund der Abhängigkeit von Klimabedingungen oft erst im langjährigen Mittel.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für jede Wartung erfolgt erst nach Durchführung der Leistung und ist erst dann fällig. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde das vollständige Wartungsprotokoll.
Die Rechnung wird nach jeder durchgeführten Wartung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
§ 5 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Mit der Uebermittlung einer Anfrage über das Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Wartungsvertrags bzw. die Durchführung einer Einzelwartung ab. meet2heat kann dieses Angebot durch ausdrückliche Annahmeerklärung, Vertragsschluss oder durch Ausführung der Dienstleistung annehmen.
§ 6 Vertragsverlängerung und Kündigung
Einmalwartung: Es besteht keine Vertragsbindung. Der Kunde kann jederzeit eine neue Einmalwartung buchen.
3-Jahres-Plan und 5-Jahres-Plan: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um dieselbe Laufzeit (3 bzw. 5 Jahre), sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich (per E-Mail oder Post) gekündigt wird.
Die Kündigung ist zu richten an:
meet2heat GmbH
E-Mail: kontakt@meet2heat.de
Eine fristgerechte Kündigung liegt vor, wenn sie bei meet2heat innerhalb der Kündigungsfrist eingegangen ist.
§ 7 Terminvereinbarung und Durchführung
Die Wartungstermine werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt. Der Kunde kann bevorzugte Wochentage und Tageszeiten im Funnel-Formular angeben. meet2heat bemüht sich, diese Wünsche zu berücksichtigen, kann jedoch keine Garantie übernehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Techniker*innen Zugang zu den Wärmepumpenanlagen zu gewähren und die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung der Wartung zu schaffen.
Bei Terminabsagen durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich meet2heat vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Wartungspreises zu berechnen.
§ 8 Technische Voraussetzungen
Bestimmte Leistungen setzen voraus, dass die Wärmepumpe über die notwendigen technischen Schnittstellen verfügt. Dies betrifft insbesondere:
- JAZ-Tracking & Effizienzbericht: Zugänglichkeit der Betriebsdaten der Wärmepumpe (z.B. via Hersteller-App, Bus-System oder direkte Schnittstelle)
- Ferndiagnose & Monitoring-Alarme: Internetanbindung der Wärmepumpe und Hersteller-Cloud-Zugang oder vergleichbare Fernzugriffsmöglichkeit
- Priorisierung bei Störungen: Verfügbarkeit einer Fernzugriffsmöglichkeit oder die Möglichkeit zur schnellen Terminierung bei Störungsfall
Sofern die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, erbringt meet2heat diejenigen Leistungen, die ohne diese Voraussetzungen möglich sind. Eine Preisminderung erfolgt nicht, da die Grundlage der Vergütung die physische Wartung vor Ort ist.
§ 9 Gewährleistung
meet2heat gewährleistet, dass die erbrachten Dienstleistungen fachgerecht und nach den Regeln der Technik ausgeführt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Dienstleistung.
Mängel sind meet2heat unverzüglich schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln ist meet2heat zur Nachbesserung berechtigt.
§ 10 Haftung
meet2heat haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meet2heat nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher meet2heat mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
§ 12 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Uebrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026